Kraftfahrerausbildung mit anschließender Kolonnenfahrt

Schlussfahrzeug mit Hinweis auf Kolonne

Am Samstag fand die jährliche Kraftfahrerbelehrung für die Mitglieder des Ortsverbandes Eschwege statt. Um Einsatzfahrzeuge des Technischen Hilfswerkes (THW) zu fahren, benötigt Mann/Frau neben dem normalen Führerschein noch einen Zusatzführerschein vom THW. Alle Mitglieder, die THW Fahrzeuge fahren dürfen,  müssen an der jährlichen Belehrung teilnehmen. Durchgeführt wurde der theoretische Teil durch Sascha Hüther von unserem Ortsverband. Neben Neuerungen aus dem Verkehrsrecht ist immer wieder auch das Thema Ladungssicherung von ganz besonderer Bedeutung. Für ihre Einsätze führt das THW eine Menge an technischem Gerät auf ihren Fahrzeugen mit. Z. B. ist auch für den Radlader auf dem Tieflader, der zum Einsatzort gefahren werden muss, vor und während jeder Fahrt ständig eine gewissenhafte Kontrolle notwendig. Daneben ist auch beim Fahren mit Sondersignal, entweder nur mit Blaulicht oder mit Blaulicht und Martinshorn, immer ganz besondere Vorsicht geboten. Auch hierauf ging Sascha Hüther in diesem Jahr wieder detailliert ein. Ein weiterer wichtiger Punkt war das korrekte Fahrverhalten, denn unter bestimmten Umständen, z. B. beim Fahren mit Alkohol oder Drogen, kann auch eine finanzielle Haftung für die THW-Fahrer/in in Frage kommen.

Nach dem theoretischen Teil folgte eine umfassende Einweisung durch den THW Kameraden Rudi Dahinten vom Ortsverband Bad Hersfeld in das Fahren in einer Kolonne. Rudi war an diesem Tag der Kolonnenführer. Was eher leicht aussieht, muss erst einmal umfassend unterwiesen werden. An welchen Stellen muss mit Sondersignal gefahren werden, wie schnell darf die Kolonne an welchen Stellen fahren, wie ist das richtige Verhalten an Ampelkreuzungen, wenn diese bei Rot überquert werden müssen. Auch das Einhalten der Abstände zwischen den Kolonnenfahrzeugen inner- u. außer Orts ist ein wichtiger Faktor. Einerseits soll die Gruppe immer zusammen bleiben, ausreichende Sicherheitsabstände sollen Auffahrunfälle verhindern, außer Orts andererseits soll anderen Verkehrsteilnehmern ein sicheres Überholen der Kolonne ermöglicht werden.

Dann ging es zu den Fahrzeugen. Sämtliche Fahrzeuge waren mindestens mit einem Fahrer sowie einem funkberechtigten Helfer besetzt. Passend zu der Jahreszeit und den Temperaturen wurden erst einmal die Standheizungen kontrolliert. Jedes Fahrzeug der Kolonne erhielt eine blaue Flagge auf der Fahrerseite. Nur das letzte Fahrzeug hatte eine grüne Flagge. An der grünen Flagge kann man immer das Ende einer jeden Kolonne erkennen. Zudem erhielt jedes Fahrzeug in der Kolonne eine fortlaufende Nummer. Das vereinfacht dem Kolonnenführer die Führung der Kolonne und auch den Funkverkehr zwischen den Fahrzeugen. Einem LKW der Fachgruppe Führung und Kommunikation musste erst einmal Starthilfe gegeben werden, bevor sich die Kolonne in Bewegung setzen konnte. Das Fahren in der Kolonne forderte von jedem Kraftfahrer höchste Konzentration. Insgesamt umfasste die Gruppe 7 Fahrzeuge. Die Fahrt ging von Eschwege aus über Witzenhausen, Hundelshausen zur Autobahnraststätte Hessisch-Lichtenau, wo die Kolonne einen Stopp einlegte. Anschließend ging es über die B7 über Waldkappel, Bischhausen und Reichensachsen wieder zurück nach Eschwege.

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