Aktive Mitglieder

Als aktive Mitglieder werden alle natürliche Personen bezeichnet, die neben der Mitgliedschaft in der Helfervereinigung auch aktive Helfer im Technischen Hilfswerk sind. Sie genießen als Mitglied neben der gesetzlichen Unfallversicherung des THW die erweiterten Versicherungsleistungen der Helfervereinigung.

Passieve Mitglieder (Fördernde Mitglieder)

Als fördernde Mitglieder werden alle nat. und jur. Person bezeichnet, die nicht aktiver Helfer im THW sind, trotzdem aber die ehrenamtlichen Tätigkeiten des Katastrophenschutzes unterstützen wollen. Die fördernden Mitglieder sind zumeist Angehörige von Helfern oder ortsansässige Unternehmen. Die erbrachten Leistungen gegenüber der THW-Helfervereinigung in Form der Mitgliedsbeiträge sowie die Einbringung von Sach- und Geldspenden zur Unterstützung der Projektarbeit können von fördernden Mitgliedern steuerlich gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden.

Ehrenmitglieder

Die Ehrenmitgliedschaft innerhalb einer Helfervereinigung kann nur durch eine Ernennung in der Helferversammlung erfolgen und nur für Mitglieder, welche in der Vereinstätigkeit für die örtliche, regionale oder bundesweite Helfervereinigung hervorstechende oder außergewöhnliche Arbeit geleistet haben. Die Ehrenmitglieder brauchen nach ihrer Ernennung keine Mitgliedsbeiträge mehr zu zahlen (in den meisten Satzungen verankert).